Information zur Ausbildung zum Gerichtsvollzieher
Um den Beruf des Gerichtsvollziehers ausüben zu können, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich.
Grundsätzlich wird der mittlere Bildungsabschluss verlangt.
Danach muss eine Ausbildung zum /zur Justizfachangestellten, oder (bevorzugt ) zum / zur Beamten /Beamtin im mittleren Dienst der Justizverwaltung erfolgreich abgeschlossen sein.
Eine Verbeamtung ist zwingend erfoderlich.
Über die Aufnahme in die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher entscheiden in der Regel die Präsidenten der Oberlandesgerichte.
Die Ausbildung selbst findet an Justizausbildungsstätten in Verbindung mit praktischer Ausbildung bei Gerichtsvollziehern statt.
Die Ausbildung dauert 18 – 24 Monate.
Die Ausbildung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Einzelheiten dazu erfahren Sie bei den jeweiligen Oberlandesgerichten.
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an das