Hintergrund

Immer wieder werden Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen anlässlich einer Amtshandlung durch eine vorsätzliche Gewalttat - im schlimmsten Fall sogar tötlich - verletzt.

 

Die Angehörigen haben dann nicht nur die Trauer über den Verlust von Vater/Mutter, Sohn/Tochter oder Partner/in zu ertragen, sondern müssen feststellen, dass sich plötzlich Probleme ergeben, für deren Bewältigung sie menschliche oder aber auch dringend finanzielle Hilfe oder "Überbrückungshilfe" von Dritten benötigen.

 

Den Tod eines Kölner Gerichtsvollziehers und seines Schlüsseldienst-Mitarbeiters als Folge einer vorsätzlich herbeigeführten Straftat anlässlich einer Zwangsräumung im Jahrgang 2002, nahm der Vorstand des Verbandes der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln e.V. zum Anlass, die Initiative zu ergreifen, für derartige Folgen einen "Sozialfonds" und damit das Sozialwerk des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V. zu gründen.

 

Auf diese Initiative hin wurde 2003 auf dem Bundeskongress des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V. einstimmig die Gründung beschlossen. Noch im selben Jahr fand die Gründungsversammlung statt und damit konnte das Sozialwerk e.V. seine Arbeit und Hilfe im Sinne der Satzung aufnehmen. Durch das zuständige Finanzamt Siegburg erfolgte 2006 auch die Anerkennung als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft!

 

Inzwischen konnte in mehreren Fällen - gerade auch außerhalb des "Justizbereichs" - bereits Hilfe anlässlich von erlittenen Gewalttaten oder auch im Rahmen von nicht selbst verschuldeten finanziellen Notlagen, geleistet werden.

 

Daher ist das Sozialwerk laufend auf Spenden oder Beiträge neuer Mitglieder angewiesen.

Beitrittserkärung
Beitrittserklärung für Sozialwerk- natür[...]
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